Zeitraum der Umsetzung des BFSG für Webseiten in Deutschland

Wann tritt das BFSG in Deutschland in Kraft?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde vom Bundestag verabschiedet und trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Anforderungen des Gesetzes müssen bis zum 28. Juni 2025 vollständig umgesetzt sein.

Ab dem Stichtag zu beachten

Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle betroffenen Webseitenbetreiber in Deutschland die Vorgaben des BFSG und der WCAG 2.2 einhalten. Dies bedeutet konkret:

  1. Barrierefreie Gestaltung: Alle Inhalte der Webseite müssen den Anforderungen der WCAG 2.2 entsprechen. Dies umfasst Aspekte wie Textalternativen für Bilder, ausreichende Kontraste, navigierbare Inhalte und die Bedienbarkeit über Tastatur.
  2. Regelmäßige Überprüfung: Webseiten sollten regelmäßig auf Barrierefreiheit überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den aktuellen Standards entsprechen. Dies kann durch automatisierte Tools und manuelle Tests erfolgen.
  3. Einbindung der Rechtsabteilung: Die Rechtsabteilung sollte sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und das Unternehmen rechtlich abgesichert ist. Dies umfasst die Dokumentation der Barrierefreiheitsmaßnahmen und die Vorbereitung auf mögliche Prüfungen.
  4. Schulungen und Sensibilisierung: Mitarbeiter, insbesondere in den Bereichen Design, Entwicklung, Marketing und SEO, sollten regelmäßig geschult werden, um ein tiefes Verständnis für Barrierefreiheit zu entwickeln und sicherzustellen, dass alle neuen Inhalte und Funktionen den Vorgaben entsprechen.
  5. Feedback-Mechanismen: Es sollten Mechanismen eingerichtet werden, über die Nutzer Feedback zur Barrierefreiheit der Webseite geben können. Dies ermöglicht es, kontinuierlich Verbesserungen vorzunehmen und auf die Bedürfnisse der Nutzer einzugehen.

Die Einhaltung der Vorgaben des BFSG und der WCAG 2.2 bis zum 28. Juni 2025 ist gesetzlich vorgeschrieben. Webseitenbetreiber müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten barrierefrei sind, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und eine inklusive Nutzererfahrung zu gewährleisten. Dies erfordert eine koordinierte Anstrengung verschiedener Abteilungen und eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Webseiteninhalte.

Nehmen Sie für eine Planung und Umsetzung des BFSG gerne Kontakt mit mir auf.

Top