Wie setze ich die Vorgaben des BFSG und der WCAG 2.2 für meine Webseite um?

Die Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 für Webseiten erfordert die Zusammenarbeit vieler Akteure und Abteilungen im Unternehmen:

  1. Design: Designer müssen sicherstellen, dass visuelle Elemente wie Farben, Kontraste und Layouts für alle Nutzer zugänglich sind. Sie gestalten intuitive und leicht navigierbare Oberflächen.
  2. Entwicklung/Programmierung: Entwickler implementieren barrierefreie Code-Strukturen, stellen sicher, dass die Webseite mit assistiven Technologien kompatibel ist, und sorgen für die Tastaturbedienbarkeit.
  3. SEO: Suchmaschinenoptimierungsexperten achten darauf, dass Alternativtexte für Bilder und beschreibende Linktexte verwendet werden, um sowohl die Barrierefreiheit als auch die Suchmaschinenfreundlichkeit zu verbessern.
  4. Marketing: Das Marketing-Team erstellt zugängliche Inhalte, die klar und verständlich sind, und fördert die Webseite als inklusives Angebot.
  5. Tester: Tester überprüfen die Webseite auf Barrierefreiheit. Idealerweise sollten sie selbst eingeschränkt sein, um die Webseite aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen zu evaluieren und echte Nutzungserfahrungen einzubringen.
  6. Rechtsabteilung: Die Rechtsabteilung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, und schützt das Unternehmen vor rechtlichen Risiken.

In den folgenden Artikeln dieser Serie erfahren Sie ausführlich, was genau die einzelnen Abteilungen für die Umsetzung barrierefreier Webseiten nach dem BFSG zu beachten haben.

Nehmen Sie für eine Planung und Umsetzung des BFSG gerne Kontakt mit mir auf.

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