Das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG) für Ihr Unternehmen
- Das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz (BFSG) für Ihr Unternehmen
- Bestimmungen des BFSG und Definition der Barrierefreiheit
- Wie setze ich die Vorgaben des BFSG und der WCAG 2.2 für meine Webseite um?
- Barrierefreiheit nach dem BFSG: Barrierefreies Webdesign
- Barrierefreiheit nach dem BFSG: Barrierefreie Programmierung
- Barrierefreiheit nach dem BFSG: Barrierefreie Suchmaschinenoptimierung
- Barrierefreiheit nach dem BFSG: Marketing für barrierefreie Webseiten
- Barrierefreiheit nach dem BFSG: Testing von und für barrierefreie Webseiten
- Barrierefreiheit nach dem BFSG: Rechtliche Aspekte
- Zeitraum der Umsetzung des BFSG für Webseiten in Deutschland
- Barrierefreiheit nach dem BFSG: Fazit über das BFSG und dessen Pflichten und Vorteile für Unternehmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Meilenstein in der deutschen Gesetzgebung zur Förderung der Barrierefreiheit. Dieses Gesetz, das offiziell auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zugänglich ist, zielt darauf ab, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben zu verbessern, indem es Anforderungen an die Barrierefreiheit für verschiedene Produkte und Dienstleistungen festlegt.
Zu Anfang möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über alle wichtigen Punkte, die das Sicherstellen der Barrierefreiheit nach BFSG gewährleisten aufzeigen.
In den weiteren Artikeln dieser Serie finden Sie dann ausführliche Informationen zu jedem dieser Überpunkte,
Allgemeine Bestimmungen des BFSG
Das BFSG, das im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, definiert spezifische Anforderungen und Verpflichtungen für verschiedene Akteure, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen haben. Dies umfasst Bereiche wie den öffentlichen Verkehr, Telekommunikation, Bankdienstleistungen und den Einzelhandel.
Barrierefreiheit im Internet gemäß BFSG
Ein zentraler Aspekt des BFSG betrifft die Barrierefreiheit von Internetseiten. Da das Internet eine wesentliche Rolle in unserem täglichen Leben spielt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Webseiten für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.
Das BFSG verlangt, dass vom Gesetz betroffene Webseiten bestimmte Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 einhalten. Diese Richtlinien, die von der W3C Web Accessibility Initiative entwickelt wurden, setzen Standards für die Gestaltung von barrierefreien Internetseiten. Sie umfassen Kriterien in den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
WCAG 2.2 – Die wesentlichen Anforderungen
Die WCAG 2.2 umfasst eine Vielzahl von Kriterien, die Webseiten erfüllen müssen, um als barrierefrei zu gelten. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen den Benutzern auf verschiedene Weise präsentiert werden, sodass sie sie wahrnehmen können. Dies beinhaltet Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte und eine anpassbare Darstellung der Inhalte.
- Bedienbarkeit: Alle Funktionalitäten müssen über eine Tastatur bzw. ein Eingabegerät zugänglich sein, und die Nutzer müssen genügend Zeit haben, um Inhalte zu lesen und zu verwenden. Zudem sollten Navigationsmöglichkeiten leicht verständlich und konsistent sein.
- Verständlichkeit: Die Informationen und der Betrieb der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. Dies bedeutet, dass der Text lesbar und verständlich sein sollte und die Webseiten in einer vorhersehbaren Weise funktionieren sollten.
- Robustheit: Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert werden zu können. Dies stellt sicher, dass die Webseiten auch mit zukünftigen Technologien zugänglich bleiben.
Umsetzung des BFSG und der WCAG 2.2 für Webseiten
Die Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 für Webseiten erfordert die Zusammenarbeit vieler Abteilungen im Unternehmen, u.A.:
- Design: Designer müssen sicherstellen, dass visuelle Elemente wie Farben, Kontraste und Layouts für alle Nutzer zugänglich sind. Sie gestalten intuitive und leicht navigierbare Oberflächen.
- Entwicklung/Programmierung: Entwickler implementieren barrierefreie Code-Strukturen, stellen sicher, dass die Webseite mit assistiven Technologien kompatibel ist, und sorgen für die bestmögliche Bedienbarkeit der Webseite.
- SEO: Suchmaschinenoptimierungsexperten achten darauf, dass Alternativtexte für Bilder und beschreibende Linktexte verwendet werden, um sowohl die Barrierefreiheit als auch die Suchmaschinenfreundlichkeit zu verbessern.
- Marketing: Das Marketing-Team erstellt zugängliche Inhalte, die klar und verständlich sind, und fördert die Webseite als inklusives Angebot.
- Tester: Tester überprüfen die Webseite auf Barrierefreiheit. Idealerweise sollte ein Teil davon selbst eingeschränkt sein, um die Webseite aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen zu evaluieren und echte Nutzungserfahrungen einzubringen.
- Rechtsabteilung: Auch die Rechtsabteilung oder der Anwalt eines Unternehmens spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Die Hauptgründe dafür sind u.A. die Sicherstellung der Gesetzeskonformität, das Risikomanagement, die Vertragsprüfung und -gestaltung, Beratung und Schulung, die Dokumentation und die Nachweisführung.
Die Umsetzung der BFSG- und WCAG 2.2-Vorgaben erfordert die enge Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche. Jede Unternehmensabteilung trägt zur Schaffung einer zugänglichen Webseite bei, um sicherzustellen, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, einen gleichberechtigten Zugang dazu haben.
Umsetzung des BFSG für Webseiten in Deutschland
Zeitrahmen und Inkrafttreten
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde vom Bundestag verabschiedet und trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Anforderungen des Gesetzes müssen bis zum 28. Juni 2025 vollständig umgesetzt sein.
Ab dem Stichtag zu beachten
Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle betroffenen Webseitenbetreiber in Deutschland die Vorgaben des BFSG und der WCAG 2.2 einhalten. Dies bedeutet konkret:
- Barrierefreie Gestaltung: Alle Inhalte der Webseite müssen den Anforderungen der WCAG 2.2 entsprechen. Dies umfasst Aspekte wie Textalternativen für Bilder, ausreichende Kontraste, navigierbare Inhalte und die Bedienbarkeit über Tastatur.
- Regelmäßige Überprüfung: Webseiten sollten regelmäßig auf Barrierefreiheit überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den aktuellen Standards entsprechen. Dies kann durch automatisierte Tools und manuelle Tests erfolgen.
- Einbindung der Rechtsabteilung: Die Rechtsabteilung sollte sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und das Unternehmen rechtlich abgesichert ist. Dies umfasst die Dokumentation der Barrierefreiheitsmaßnahmen und die Vorbereitung auf mögliche Prüfungen.
- Schulungen und Sensibilisierung: Mitarbeiter, insbesondere in den Bereichen Design, Entwicklung, Marketing und SEO, sollten regelmäßig geschult werden, um ein tiefes Verständnis für Barrierefreiheit zu entwickeln und sicherzustellen, dass alle neuen Inhalte und Funktionen den Vorgaben entsprechen.
- Feedback-Mechanismen: Es sollten Mechanismen eingerichtet werden, über die Nutzer Feedback zur Barrierefreiheit der Webseite geben können. Dies ermöglicht es, kontinuierlich Verbesserungen vorzunehmen und auf die Bedürfnisse der Nutzer einzugehen.
Die Einhaltung der Vorgaben des BFSG und der WCAG 2.2 bis zum 28. Juni 2025 ist gesetzlich vorgeschrieben. Betroffene Webseitenbetreiber müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten barrierefrei sind, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und eine inklusive Nutzererfahrung zu gewährleisten.
Betroffene Webseiten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das BFSG zielt darauf ab, die Barrierefreiheit in verschiedenen Lebensbereichen zu verbessern, einschließlich des digitalen Raums. Grundsätzlich sind alle Webseiten betroffen, die Produkte und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten. Es gibt jedoch spezifische Anforderungen für bestimmte Branchen und Webseitentypen.
Technische Umsetzung / Programmierung Entwickler WCAG, BMAS
Als Entwickler mit langjähriger Erfahrung in der barrierefreien Programmierung von Webangeboten kann ich Sie bei der Planung und Umsetzung der Vorgaben des BMAS und der WCAG 2.2 unterstützen und die herausgearbeiteten Maßnahmen auch über die Programmierung umsetzen.